AGB
Anmeldung
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Mit der Anmeldung schreiben sich Teilnehmende verbindlich in eine von ihnen ausgewählte Veranstaltung ein.
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Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
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Wenn nicht anders vermerkt, erhalten Teilnehmende eine schriftliche Anmeldebestätigung.
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Falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist, informieren die Veranstaltenden über die Möglichkeit einer Warteliste, respektive einer Alternative.
Widerrufsrecht
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Gemäss dem Widerrufsrecht gilt für eine Online-Anmeldung zu einer Veranstaltung eine zweiwöchige Wiederrufsfrist, in der Teilnehmende von ihrer Anmeldung zurücktreten können und der bezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet wird.
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Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und muss schriftlich (Brief, E-Mail, WhatsApp, SMS usw.) innerhalb zweier Wochen nach Datum des Anmeldungseingangs erfolgen.
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Post oder E-Mailadressen und Telefonnummern, an die der Rücktritt von der Anmeldung gerichtet werden muss, finden sich auf der Webseite perspektif-bern.ch.​
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Bezahlung
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Wenn nicht anders vermerkt, muss die gesamte Veranstaltungsgebühr vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bezahlt werden.
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Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen die Spesen zu Lasten des Auftraggebers.
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Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 20% des bezahlten Betrages.
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Bei einem späteren Rücktritt werden zur Unkostendeckung 50% der Veranstaltungsgebühr zurückbehalten, ausser von der zurücktretenden Partie wird ein:e Ersatzteilnehmer:in gestellt.
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Durchführung
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Die Veranstaltungen werden, wenn immer möglich und wie ausgeschrieben, durchgeführt.
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Damit ein sinnvoller Austausch und eine Gruppendynamik entstehen können, ist eine Mindestanzahl von Teilnehmenden notwendig, die normalerweise in der Veranstaltungsausschreibung angegeben wird.
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Sollte die Mindestzahl der Teilnehmenden nicht erreicht werden, können die Veranstaltenden das Datum verschieben oder die Veranstaltung ganz absagen. Dies wird in der Regel zwei Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt.
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Veranstaltungskosten werden bei einer Absage zurückerstattet. Andere Ausgaben, die den Teilnehmenden entstanden sind (Reisekosten, Unterbringung usw.), werden nicht übernommen.
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Schweigepflicht
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Alle Teilnehmenden verpflichten sich, Informationen über andere Personen, die sich im Rahmen der Veranstaltung als Klienten zur Verfügung stellen oder sonst persönliche Informationen preisgeben, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben
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Diese Schweigepflicht gilt über den Zeitraum der Veranstaltung hinaus.
Eigenverantwortung
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Die psychische Gesundheit wird bei allen Teilnehmenden vorausgesetzt.
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Über eine allfällige schwere Krankheiten, die Einnahme von starken Medikamenten, insbesondere Psychopharmaka und möglichst auch über eine bestehende Schwangerschaft, müssen die Veranstaltenden vor dem Start der Veranstaltung zwingend informiert werden, da dies Einfluss auf die eigene Wahrnehmung während Übungseinheiten haben kann. Die Informationspflicht besteht zum Selbstschutz der Teilnehmenden. Die Information wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
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Stellt sich eine Person während einer Veranstaltung für eine Übung zur Verfügung, trägt sie selbst die Verantwortung dafür, was andere Teilnehmende dadurch eventuell an persönlichen Details erfahren.
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Alle Übungen, Anstösse und Massnahmen, die an der Veranstaltung vorgeschlagen oder durchgeführt werden, sind freiwillig und liegen im eigenen Verantwortungsbereich der Teilnehmenden. Es liegt in ihrem Ermessen, wie weit sie sich darauf einlassen wollen.
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Alle Teilnehmenden dürfen jederzeit intervenieren, Zweifel anmelden, unterbrechen oder eine Übung beenden, sollte diese als unangemessen, nicht zielführend, unangenehm oder bedrohlich empfunden werden.
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Bricht eine Person während einer Veranstaltung ihre weitere Teilnahme ab, werden von der laufenden Veranstaltung keine, von Folgeveranstaltungen nur 50% der Gebühren zurückerstattet.
Regelung Pandemien
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Da es sich, wie bei Corona, um ein Ereignis handelt, welches nicht innerhalb des Einflussbereichs der Veranstaltenden liegt, können sie nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn infolge der notwendigen Massnahmen Planungsänderungen oder Absagen von Veranstaltungen entstehen.
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Bei Absagen wird die bereits bezahlte Gebühr vollumfänglich zurückerstattet. Andere Kosten, die den Teilnehmenden evtl. entstehen (Reisekosten, Unterbringung usw.), werden nicht übernommen.
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Wird die Veranstaltung lediglich verschoben, werden bezahlte Gebühren in der Regel bis zur Veranstaltung zurückbehalten.
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Treten in einem solchen Fall Teilnehmende ganz von der Teilnahme zurück, gelten die normalen Stornierungsrichtlinien unter Pkt. 3. «Bezahlung».
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Alle Teilnehmenden und die Veranstaltenden sind verpflichtet, sich an die Vorgaben des BAG zu halten.
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Wer Symptome hat und nicht getestet ist oder noch kein Testergebnis vorliegt, darf nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Bereits bezahlte Gebühren werden vollumfänglich zurückerstattet. Andere Kosten, die dem Teilnehmer evtl. entstehen (Reisekosten, Unterbringung usw.), werden nicht übernommen.
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Wenn Maskenpflicht vorgeschrieben ist, gilt Maskenpflicht ab Eintritt ins Gebäude. Falls die Abstandsregeln eingehalten werden und die Situation verantwortbar ist (Richtlinien BAG), gilt beim Sitzen während der Veranstaltung keine Maskenpflicht.
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Datenschutz
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Wenn per Kontaktformular eine Anfrage oder Anmeldung getätigt werden, speichern wir die Angaben des Anfrageformulars, inklusive der dort angegebenen Kontaktdaten, zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen.
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Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende einverstanden, dass die anderen Teilnehmenden Vorname, Name und E-Mail Adresse in einer Teilnehmerliste zu sehen bekommen.
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Alle erforderlichen Daten, die sich auf die Teilnehmenden einer Veranstaltung beziehen, werden gespeichert und ausschließlich intern verwendet. Gespeicherte Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
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Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten, sowie deren Nutzung kann jederzeit widerrufen werden.
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Ausfall Referent:in, Abbruch einer Veranstaltung
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Sollte die/der angegebene Referent:in die Veranstaltung aus triftigem Grund nicht durchführen können, so ist sie/er berechtigt, eine/n Ersatzreferent:in zu stellen. Die Teilnehmenden müssen schriftlich informiert werden (Brief, E-Mail, WhatsApp, SMS, usw.), ohne dass der Grund für den Ausfall genannt werden muss. Es gelten weiterhin die normalen Stornierungsrichtlinien unter Pkt. 3. «Bezahlung».
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Falls eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen nicht durchgeführt werden kann, so wird die gesamte Teilnahmegebühr erstattet, andere Kosten, die den Teilnehmenden entstehen können (Reisekosten, Unterbringung usw.), werden nicht übernommen.
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perspektif-bern.ch | Juli 2025 | in Anlehnung an die AGB www.perspektif.ch